Vattenfall hat seine
Kunden offenbar zu spät über die zum Jahreswechsel anstehende Preiserhöhung
informiert. Bis Montag, 19. November, musste das Schreiben im Briefkasten sein.
Die Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg frohlocken: Bei verspäteter
Mitteilung wird die Preiserhöhung nicht wirksam. Bei Vattenfall-Kunden mit
Sondertarif ist das klar. Bei Grundversorgungskunden allerdings bleiben
Zweifel. test.de erklärt, wie sich Stromkunden am besten verhalten.
Chance für Widerstand
Klar ist: Wer wegen der anstehenden Strompreiserhöhungen
von Vattenfall weg wechseln will, sollte das tun – auch wenn die Mitteilung zu
spät oder gar nicht kam. Wie das am besten funktioniert, erklärt der aktuelle
Test Anbieterwechsel leicht und lohnend. So
empfiehlt es auch die Verbraucherzentrale Hamburg. Wer nicht wechseln will,
sollte zunächst gar nichts unternehmen und die bisherigen Abschläge weiter
zahlen. Thema wird die Strompreiserhöhung dann erst, wenn die Jahresabrechnung
kommt – das ist meist im August oder September. Kunden können dann die Zahlung
der auf die Erhöhung entfallenden Beträge verweigern und die Schlichtungsstelle Energie einschalten,
selbst vor Gericht ziehen oder abwarten, bis Vattenfall sie verklagt.
Vattenfall-Vertragskunden
im Vorteil
Vattenfall ist verpflichtet, seine Kunden sechs
Wochen vor einer Preiserhöhung schriftlich zu informieren. Sonst ist die Preiserhöhung
unwirksam. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt es
zumindest für alle Kunden, die einen besonderen Vattenfall-Tarif gewählt haben.
Bei Grundversorgung
Rechtslage unklar
Wer keinen Vertrag mit Vattenfall abgeschlossen hat
und trotzdem Strom vom Unternehmen bezieht, bekommt Grundversorgung. Die Rechtslage
ist dann unklar.
Einerseits: Nach dem Wortlaut der Grundversorgungsverordnung
ist die Strompreiserhöhung schon wirksam, wenn sie öffentlich bekannt gemacht
wurde. Außerdem genügt der Versorger Grundversorgungskunden gegenüber seiner
Pflicht zur brieflichen Information, wenn er sie sechs Wochen vor der Preiserhöhung
abschickt.
Andererseits: Möglicherweise können sich aber auch
Vattenfall-Grundversorgungskunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Unternehmens berufen. In dem Regelwerk findet sich kein Hinweis darauf, dass
sie nur bei Abschluss besonderer Verträge gelten sollen.
Die Vattenfall-Juristen halten es allerdings offenbar
generell für ausreichend, dass das Unternehmen die Briefe mit der Information über
die Preiserhöhung genau sechs Wochen vor der Preiserhöhung verschickt hat. Wie
sie darauf kommen, ist unklar. test.de hat nachgefragt, aber noch keine Antwort
von Vattenfall erhalten.
[Update 23.11.2012] Vattenfall-Sprecher Steffen Herrmann hat die Rechtsauffassung test.de
gegenüber bekräftigt. Die Geschäftsbedingungen verweisen auf die Grundversorgungsverordnung,
und deshalb gelten die Regeln dort für alle Kunden - auch die mit einem Sondervertrag.
So sehen es die Vattenfall-Juristen. test.de hält das für falsch. In den
Vattenfall-Geschäftsbedingungen für Stromkunden außerhalb von Berlin und
Hamburg (Stand: August 2012) heißt es wörtlich: „Änderungen der Preise werden
jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die
mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.“ Die Vattenfall-Geschäftsbedingungen
für Kunden in Berlin und Hamburg übernehmen zwar den Text der Grundversorgungsverordnung,
benachteiligen aber die betroffenen Kunden insoweit und sind daher unwirksam.
Tipp: Wie Sie bequem
den Strom- und Gasanbieter wechseln und welches Sparpotenzial ein Wechsel
bietet, erklärt der Test Anbieterwechsel leicht und lohnend. Zum
Wechsel ruft jetzt sogar das Kartellamt auf. „Auch wenn viele Stromversorger
nun Kosten der Energiewende an die Verbraucher weitergeben, kann ein Anbieterwechsel
in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen führen“, heißt es aus der Behörde.
„Man kann gar nicht eindringlich genug an die Verbraucher appellieren, Preise
zu vergleichen und von ihren Wechselmöglichkeiten Gebrauch zu machen.“
Weitere hilfreiche Informationen und Tipps z.B. zur Kündigung finden Sie unter: http://www.vzhh.de/energie/286113/vattenfall-bestreitet-panne.aspx
Weitere hilfreiche Informationen und Tipps z.B. zur Kündigung finden Sie unter: http://www.vzhh.de/energie/286113/vattenfall-bestreitet-panne.aspx
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