Viele Autofahrer nutzen den Frühling, um sich nach
einem neuen Auto umzuschauen. Gebrauchtwagen stehen dabei hoch im Kurs: Rund
9.500 Euro (laut DAT Report 2014) geben Autofahrer in Deutschland durchschnittlich
für ein gebrauchtes Fahrzeug aus – da empfiehlt es sich, beim Kauf
genauer hinzuschauen. Der Wagenkauf ermöglicht es zudem, die Kfz-Versicherung
zu wechseln.
Wer sich also einen neuen Gebrauchten zulegen will, sollte
zunächst überlegen, ob er von einem Privatanbieter oder einem Händler kauft.
Die Angebote sind hinsichtlich Preis und Gewährleistung unterschiedlich: „Die
Autohändler sind in der Regel zwar teurer, jedoch haften sie wegen der
gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Jahr lang für Sachmängel am Fahrzeug.
Gegenteilige Behauptungen, wie der sogenannte Ausschluss der Sachmängelhaftung,
sind rechtlich nicht zulässig und daher nicht wirksam“, erläutert Norbert
Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt.
Da es bei den privaten Verkäufen keine gesetzliche
Gewährleistungspflicht gibt, versuchen manche Händler, sich als privater
Verkäufer auszugeben und so die Gewährleistung zu umgehen. Es genügt ein
Blick in die Fahrzeugpapiere, um zu erkennen, ob der Verkäufer auch der Besitzer
ist. Das Serviceheft des Fahrzeugs gibt zudem Auskunft über die bisherigen
Wartungen und sollte daher möglichst lückenlos sein. Generell empfiehlt es sich
für Kaufinteressenten, eine Probefahrt zu vereinbaren und dabei durch eine
Werkstatt ihres Vertrauens das Auto genauer unter die Lupe nehmen zu lassen.
Auf folgende Aspekte gilt es bei der Probefahrt besonders zu
achten: Die Bremsen müssen gleichmäßig reagieren und der Wagen darf bei der
Fahrt nicht zur Seite ziehen. Der Motor sollte kalt gestartet werden, um
herauszufinden, ob er auch bei niedrigeren Temperaturen anspringt. Die
Geräuschkulisse des Motors, eine leichtgängige Schaltung und die Suche nach
frisch lackierten Stellen gehören ebenfalls dazu. Der sogenannte „Wipp-Test“
gibt Auskunft über die Qualität der Stoßdämpfer. Wird die Karosserie an einer
Ecke heruntergedrückt, darf sich der Aufbau nur wieder nach oben orientieren um
dann in die alte Stellung zurückzukehren.
„Die Besichtigung des Wunschautos und die Probefahrt ergeben
vor allem tagsüber und bei guten Witterungsverhältnissen Sinn, denn dann sind
auch kleinste Dellen im Lack deutlich zu erkennen“, rät Nobert Wulff. Bei einer
Probefahrt sollte auch an die Versicherung gedacht werden und daran, wer im
Falle eines Unfalls haftet: Für Verkäufer und Käufer lohnt sich es, vor
Fahrtantritt eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, wie die Haftung bei
einem Unfall aussieht, und eventuelle vorherige Schäden festzuhalten. Hat ein
Fahrzeug eine amtliche Zulassung, dann existiert auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bestehen nach der ersten Begutachtung noch Zweifel,
empfiehlt sich die Kontrolle durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen. Als
Pfand für das Auto wird während der Abwesenheit oftmals der Personalausweis des
Interessenten hinterlegt. Die Überprüfung als solche sollte jedoch mit dem
Fahrzeugbesitzer abgesprochen werden. Wenn ein Verkäufer sich nicht darauf
einlassen will, dann ist Vorsicht geboten.
Ist der richtige Wagen dann gefunden, so kann auch die
Versicherung gewechselt werden. Der Wechsel der Kfz-Versicherung
ermöglicht nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch auf den Kunden
zugeschnittene Leistungen.
Tipps zum Gebrauchtwagenkauf und eine Checkliste für
Probefahrten gibt es unter http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/checkliste/
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