Mittwoch, 30. April 2014

Wie man den Richtigen findet


Viele Autofahrer nutzen  den Frühling, um sich nach einem neuen Auto umzuschauen. Gebrauchtwagen stehen dabei hoch im Kurs: Rund 9.500 Euro (laut DAT Report 2014) geben Autofahrer in Deutschland durchschnittlich für ein gebrauchtes Fahrzeug aus  – da empfiehlt es sich, beim Kauf genauer hinzuschauen. Der Wagenkauf ermöglicht es zudem, die Kfz-Versicherung zu wechseln.

 Wer sich also einen neuen Gebrauchten zulegen will, sollte zunächst überlegen, ob er von einem Privatanbieter oder einem Händler kauft. Die Angebote sind hinsichtlich Preis und Gewährleistung unterschiedlich: „Die Autohändler sind in der Regel zwar teurer, jedoch haften sie wegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Jahr lang für Sachmängel am Fahrzeug. Gegenteilige Behauptungen, wie der sogenannte Ausschluss der Sachmängelhaftung, sind rechtlich nicht zulässig und daher nicht wirksam“, erläutert Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt.

Da es bei den privaten Verkäufen keine gesetzliche Gewährleistungspflicht gibt, versuchen manche Händler, sich als privater Verkäufer auszugeben und so die Gewährleistung zu umgehen. Es  genügt ein Blick in die Fahrzeugpapiere, um zu erkennen, ob der Verkäufer auch der Besitzer ist. Das Serviceheft des Fahrzeugs gibt zudem Auskunft über die bisherigen Wartungen und sollte daher möglichst lückenlos sein. Generell empfiehlt es sich für Kaufinteressenten, eine Probefahrt zu vereinbaren und dabei durch eine Werkstatt ihres Vertrauens das Auto genauer unter die Lupe nehmen zu lassen.

Auf folgende Aspekte gilt es bei der Probefahrt besonders zu achten: Die Bremsen müssen gleichmäßig reagieren und der Wagen darf bei der Fahrt nicht zur Seite ziehen. Der Motor sollte kalt gestartet werden, um herauszufinden, ob er auch bei niedrigeren Temperaturen anspringt. Die Geräuschkulisse des Motors, eine leichtgängige Schaltung und die Suche nach frisch lackierten Stellen gehören ebenfalls dazu. Der sogenannte „Wipp-Test“ gibt Auskunft über die Qualität der Stoßdämpfer. Wird die Karosserie an einer Ecke heruntergedrückt, darf sich der Aufbau nur wieder nach oben orientieren um dann in die alte Stellung zurückzukehren.

„Die Besichtigung des Wunschautos und die Probefahrt ergeben vor allem tagsüber und bei guten Witterungsverhältnissen Sinn, denn dann sind auch kleinste Dellen im Lack deutlich zu erkennen“, rät Nobert Wulff. Bei einer Probefahrt sollte auch an die Versicherung gedacht werden und daran, wer im Falle eines Unfalls haftet: Für Verkäufer und Käufer lohnt sich es, vor Fahrtantritt eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, wie die Haftung bei einem Unfall aussieht, und eventuelle vorherige Schäden festzuhalten. Hat ein Fahrzeug eine amtliche Zulassung, dann existiert auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bestehen nach der ersten Begutachtung noch Zweifel, empfiehlt sich die Kontrolle durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen. Als Pfand für das Auto wird während der Abwesenheit oftmals der Personalausweis des Interessenten hinterlegt. Die Überprüfung als solche sollte jedoch mit dem Fahrzeugbesitzer abgesprochen werden. Wenn ein Verkäufer sich nicht darauf einlassen will, dann ist Vorsicht geboten.

Ist der richtige Wagen dann gefunden, so kann auch die Versicherung gewechselt werden.  Der Wechsel der Kfz-Versicherung ermöglicht nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch auf den Kunden zugeschnittene Leistungen.
Tipps zum Gebrauchtwagenkauf und eine Checkliste für Probefahrten gibt es unter http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/checkliste/

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