Zunehmend treten extreme Wetterphänomene wie Wirbelstürme
auch zu anderen Jahreszeiten auf, die für eine ganze Reihe von Schäden
verantwortlich sind. Dazu gibt es leider keine perfekte
Sturmschaden-Versicherung, da Autos, Gebäude, Wohnungen, PKW und sämtliche KFZ
von Sturmschäden betroffen sein können. Insbesondere in besonders gefährdeten
Gebieten kann es sich als äußerst schwierig erweisen, eine geeignete
Versicherung gegen Sturmschäden abzuschließen und dann häufig nur mit Selbstbeteiligung.
Zu den Versicherungen, die bei Sturmschaden gelten, können folgende zählen:
Elementarschadenversicherung
Ein Abschluss einer geeigneten Versicherung gegen
Elementarschäden, zu denen auch Sturmschaden gehört, ist nur bedingt möglich.
Sie wird zum Teil als Ergänzung zu Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
angeboten. Besonders gefährdete Gebiete, z.B. in der Nähe von Flüssen, Küsten,
Deichen oder Berghängen geht es in der Regel nicht ohne Selbstbeteiligung. Ein
Schaden durch eindringendes Wasser ist in der Regel abgedeckt, für Rückstau aus
Kanalisation sind häufig Zusatzversicherungen notwendig.
Wohngebäudeversicherung
Sofern Sturmschaden Teil der Wohngebäudeversicherung ist,
greift im Normalfall der Anspruch auf eine Schadenregulierung ab einer
Sturmstärke von 8. Dies betrifft zum Beispiel abgedeckte Dächer, Schäden durch
umfallende Bäume (siehe Sturmschaden Haftung) und eintretendes Wasser. Auch
andere Schäden können durch eine Sturmschaden Versicherung abgedeckt sein. Hier
die Versichrung konsultieren.
Hausratversicherung
Sturmschaden in Folge von Sturm, Unwetter und
Überschwemmungen werden häufig auch Gegenstände des Hausrats beschädigt. Ist
dies der Fall, so müsste die Hausratversicherung greifen. Diese bezieht sich
auf Gegenstände im Haushalt, wie Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, aber
auch auf Satellitenschüsseln und Markisen. Bei Stürmen, die Schäden am Gebäude
verursachen, sollte die Gebäudeversicherung geprüft werden.
Sturmschaden Windstärke
Sofern bei der Wohngebäudeversicherung ein Sturmrisiko
ausdrücklich berücksichtigt ist, gilt Sturmschaden in der Regel ab einer
Windstärke von 8 bft, was einer Windgeschwindigkeit von ca. 62 km/h entspricht.
Beinhaltet der Versicherungsvertrag ein Sturmrisiko, so sind Gebäudeschäden
durch umfallende Bäume, abgedeckte Dächer, beschädigte Fenster,
Satellitenschüsseln normalerweise mit versichert. Bei Fragen zu Sturmschaden
und Windstärke sollte ein Berater hinzugezogen werden.
Sturmschaden Haftung
Natürlich gibt es auch bei Elementarschäden und Sturmschaden
verschiedene Ausnahmen und Grenzfälle, die gegebenenfalls im Detail geprüft
werden. Insbesondere Sturmschaden und Haftung ist ein wichtiger Punkt. Wird
beispielsweise ein morscher Baum auf dem Nachbargrundstück durch einen Sturm
umgeknickt und beschädigt ein Auto, so kann es passieren, dass der Besitzer des
Grundstücks für den Schaden haften muss, da der Baum längst hätte gefällt
werden müssen. Solche Schäden fallen normalerweise nicht in die Kategorie
Elementarschäden und werden von Versicherungen nicht als höhere Gewalt
gewertet. Auch hier hilft der Versicherungsfachmann weiter.
Sturmschaden KFZ, Auto und PKW
Die Regulierung von Schäden an PKW, Auto und anderen KFZ
richtet sich nach der KFZ-Versicherung. Dies gilt für Sturmschaden genauso wie
für andere Elementarschäden.
Vollkasko
Wenn das Auto oder ein anderes KFZ durch Sturmschäden in
Mitleidenschaft gezogen wird, so richtet sich die Regulierung des Schadens nach
der KFZ-Vollkasko-Versicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Schäden
am Auto können zum Beispiel durch herabfallende Äste, umstürzende Bäume und
Dachziegel eintreten.
Kfz-Versicherung: Teilkasko
Je nach Versicherungsvertrag ist es auch möglich, dass eine
Teilkasko-Versicherung Schäden durch Sturm und Unwetter sowie andere
Elementarschäden übernimmt. Auch hier sollte der Vertrag genauestens geprüft
werden und im Zweifel den Versicherungsfachmann konsultiet werden.
(Newspress.de/HS)
Quellen: WAZ; Goslar Institut, Verbraucher-Zentrale Hamburg
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