Millionen Christbäume werden in diesen Tagen verkauft, und
die meisten werden irgendwie auf dem Auto oder darin transportiert. Wer das
macht, sollte einige Regeln beachten. Denn das bloße Anbinden am Dach ist
gefährlich und kann ein Verstoß gegen die Ladungssicherungs-Vorschriften sein.
Kommt der Baum nämlich beim Anfahren, Bremsen oder in der Kurve ins Rutschen,
kann er zu einer erheblichen Unfallgefahr werden. Als Folge sind Geldbußen sowie
Punkte in Flensburg möglich.
Wichtig: Der Baum darf die Sicht des Fahrers – auch auf die
Rückspiegel – nicht behindern. Und er muss fest verzurrt sein. Am besten
geschieht das an einem Trägersystem oder einer Dachreling mit der Spitze nach
hinten, fest in ein Netz eingewickelt. Auch für den Transport von Christbäumen
gelten die Vorschriften der Ladungssicherung. Konkret heißt das, der Fahrer
muss die Ladung so sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher
Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder
herabfallen kann. Auch darf die Verkehrssicherheit nicht leiden. Wenn der Baum
mehr als einen Meter nach hinten überhängt, muss er mit einer 30 x 30 cm großen
roten Fahne gesichert werden, bei Dunkelheit sogar mit einer roten Lampe. Das
gilt auch, wenn die Tanne aus der Heckklappe eines Kombis herausragt. Nach vorn
darf der Baum höchstens 50 cm überstehen. Das kann bei Kleinwagen von Bedeutung
sein.
Falls die Polizei bei einer Routinekontrolle falsche oder
mangelhafte Landungssicherung feststellt, kann sie die Weiterfahrt verbieten
und ein Verwarnungsgeld verhängen. Ein Unfall wegen schlecht gesicherter Ladung
kann sogar eine Anzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
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