Wer ein Elektrofahrrad fährt, sollte sich um die
Versicherung kümmern. Am wichtigsten ist die Haftpflicht. Sie greift, wenn der
Fahrer anderen einen Schaden zufügt. Wer dann nicht versichert ist, zahlt alles
selbst.
Für S-Pedelecs, deren Motor bis 500 Watt leistet und auf bis
zu 45 Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mopedkennzeichen vorgeschrieben.
Es enthält den Haftpflicht schutz. Räder, deren Motor maximal 250 Watt leistet
und auf höchstens 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung
enthalten, wie unsere Stichprobe im vergangenen Jahr zeigte. Das gilt aber
nicht immer. Vor allem in alten Verträgen sind Elektroräder nicht ausdrücklich
enthalten. Deshalb sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen
lassen, dass ihr E-Bike im Vertrag eingeschlossen ist. ampnet/deg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen