Dienstag, 23. April 2013

Elektrofahrrad braucht Versicherungsschutz


Wer ein Elektrofahrrad fährt, sollte sich um die Versicherung kümmern. Am wichtigsten ist die Haftpflicht. Sie greift, wenn der Fahrer anderen einen Schaden zufügt. Wer dann nicht versichert ist, zahlt alles selbst.

 Für S-Pedelecs, deren Motor bis 500 Watt leistet und auf bis zu 45 Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mopedkennzeichen vorgeschrieben. Es enthält den Haftpflicht schutz. Räder, deren Motor maximal 250 Watt leistet und auf höchstens 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, wie unsere Stichprobe im vergangenen Jahr zeigte. Das gilt aber nicht immer. Vor allem in alten Verträgen sind Elektroräder nicht ausdrücklich enthalten. Deshalb sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass ihr E-Bike im Vertrag eingeschlossen ist. ampnet/deg

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