Jeder Autofahrer ist schon einmal bei Nacht oder in der
Dämmerung einem Radfahrer ohne Licht begegnet. Deshalb kommt es immer wieder zu
folgenschweren Unfällen. Diese Radler leben nicht nur gefährlich, sie bringen
auch andere in Gefahr.
Wer das ignoriert, haftet für einen Unfallschaden und
riskiert 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn
das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro.
Es geht weniger darum geht, als Radfahrer besser zu sehen,
viel wichtiger ist es, besser gesehen zu werden. Aber viele Räder erfüllen nicht
einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:
weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
gelbe, nach vorn und hinten wirkende
Pedalrückstrahler
gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder
reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
Viele Radfahrer haben übrigens auch einen Pkw-Führerschein.
Gerade sie sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine
Gefahr für sich und andere darstellen.
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