Freitag, 23. November 2012

Abends radeln nur mit Licht


Jeder Autofahrer ist schon einmal bei Nacht oder in der Dämmerung einem Radfahrer ohne Licht begegnet. Deshalb kommt es immer wieder zu folgenschweren Unfällen. Diese Radler leben nicht nur gefährlich, sie bringen auch andere in Gefahr.
Außerdem kann ihr Verhalten rechtliche Konsequenzen haben. Denn laut §17 STVO, Absatz 1, der auch für Fahrräder gilt, ist in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung zu benutzen.

Wer das ignoriert, haftet für einen Unfallschaden und riskiert 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro.
Es geht weniger darum geht, als Radfahrer besser zu sehen, viel wichtiger ist es, besser gesehen zu werden. Aber viele Räder erfüllen nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:
weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert 
zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten 
gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler  
gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.

Viele Radfahrer haben übrigens auch einen Pkw-Führerschein. Gerade sie sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine Gefahr für sich und andere darstellen.

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