Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das die
Bürgerbeteiligung bei der Energiewende entscheidend erschwert. Sollte sich der
Vorschlag durchsetzen, werden kleine und ökologisch ausgerichtete Projekte vor
hohen Hürden stehen. Kapitalkräftige Großinvestoren können die Auflagen
vergleichsweise leicht erfüllen.
Bislang haben engagierte Privatpersonen ganz erheblich zum
Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen können. "Bürgerbeteiligung und
Teilhabe sind zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz der Energiewende",
erklärt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt betreibt die
Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren, das strengere Regeln für Manager
von "Alternativen Investmentfonds" vorsieht. Bundesfinanzminister
Schäuble will damit den Schutz von Anlegern verbessern. Allerdings baut der
aktuelle Entwurf neue Hürden bei der Finanzierung der Energiewende auf, die vor
allem für Bürgerwindparks und Solargenossenschaften nur schwer zu überwinden
sind.
Das Gesetz legt unter anderem fest, dass der nötige
Eigenkapitalanteil bei neuen Anlagen auf 40 Prozent steigt. Etliche kleinere
Projekte brauchen jedoch mehr Fremdkapital und könnten sich nicht mehr
finanzieren. Weiter schreibt das Gesetz einen Mindestanteil von Privatanlegern
in Höhe von 20.000 Euro vor. Klassische Bürgerbeteiligungen liegen aber weit
unter dieser Summe. Hinzu kommen hohe Auflagen für Genossenschaften, die ihre
Rechtsform umwandeln müssten. Laut Gesetzentwurf dürfen nur Aktiengesellschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften
geschlossene Fonds betreiben.
Die Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy befürchtet,
dass mit dem neuen Recht die Möglichkeiten von Bürgerengagement erheblich
beschnitten werden. Zumindest bei dezentralen Erneuerbare-Energie-Projekten
sind neue Auflagen zum Anleger-Schutz gar nicht notwendig, da diese Anlagen
dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohnehin eher geringe Risiken
aufweisen. Mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Schäuble und alle
Abgeordneten des Deutschen Bundestages will die Energie-Genossenschaft daher
grundlegende Änderungen des geplanten Gesetzes erreichen.
Das Gesetz, das eine EU-Richtlinie
in nationales Recht umsetzt, soll in erster Lesung im deutschen Bundestag behandelt
werden. Greenpeace Energy hat eigene Vorschläge für den Regierungsentwurf
vorgelegt, die dem Anleger-Schutz nutzen, das Engagement der Bürger für die
Energiewende aber nicht einbrechen lassen.
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