Donnerstag, 23. Mai 2013

Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern neues Bett für ihr Kind zahlen


Welche Möbel stehen Hartz-IV-Empängern zu und welche nicht? Eine alleinerziehende Mutter hatte geklagt, weil das Jobcenter ihr kein neues Bett für das Kind bezahlen wollte - das alte Gitterbett war einfach zu klein geworden. Das Bundessozialgericht hat nun im Sinne der Mutter entschieden.


Als "Sieg der Alltagsvernunft" hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die  Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) begrüßt, das einer Hartz-IV-Bezieherin im Streit um die Bewilligung eines Jugendbettes für ihr Kind recht gegeben hat.

Das Gericht hat entschieden, dass Kindern ein Jugendbett als Erstausstattung zustehe, wenn das Kinderbett zu klein wird. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Freiburg. Sie hatte im Oktober 2010 die Kostenübernahme für das Bett bei der Behörde beantragt. Ihr Sohn sei aus seinem 1,4 Meter langen Gitterbettchen herausgewachsen, sodass ein neues Bett benötigt werde. Die Behörde lehnte jedoch ab. Das Argument: Bei dem Jugendbett handele es sich nicht um eine Erst-, sondern um eine Ersatzbeschaffung. Das neue Bett müsse die Mutter daher aus der Hartz-IV-Regelleistung bezahlen. Die Mutter kaufte daraufhin ein Bett für 272,25 Euro - und klagte.

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