Gelungener Versuch der CDU sich dem
Volksempfinden zu nähern oder doch nicht!
Manche
Billstedter hatten da ja ihre Zweifel, aber es gibt sie noch die CDU in
Billstedt und sie äußert sich sogar.
In einem
Antrag vom 31.03.2015, den sie in den RA – Billstedt eingebracht hat, verlangt
sie vom Eigentümer des Komplexes Möllner Landstraße/ Ecke Letternkamp (Rohbau
für eine geplante Spielhalle) auf dem Gelände für Ordnung zu sorgen und die
Verletzungsgefahr für spielende Kinder zu beseitigen. Ein berechtigtes Anliegen,
das nach unserer Kenntnis von allen im RA – Billstedt vertretenen Parteien
unterstützt wurde.
Es folgte
ein Artikel auf Seite eins im Wochenblatt!
Manchmal
lohnt es sich allerdings Volksweisheiten ins Denken einzubringen. „Hinter die
schönsten Fassaden möchte man nicht blicken“. Und genau da sehen wir das
Problem! Natürlich ist der momentane Zustand auf dem Gelände ein Schandfleck,
aber es bleibt ein Schandfleck, auch wenn dort aufgeräumt wird, was dringend
getan werden muss.
Dort steht
ein Haus leer und es wird weiter vor sich hin rotten. In einem Fachgespräch
unter der Regie von dem Bezirksamtsleiter Andy Grote wurde noch einmal
bestätigt, dass der Bauherr Vorgaben der Baugenehmigung verletzt hat. Oder um
es anders zu formulieren. „Der Bauherr hat gebaut, wie er Bock hatte“. Nun weiß
jeder von uns, was uns bei den kleinsten Verfehlungen blühen kann und wie
schnell man sich dann im Dschungel von Bußgeldern und diversen
Ordnungsmaßnahmen verfangen kann, die dann meistens rigoros durchgezogen
werden. Für Eigentümer in einer bestimmten Größenordnung scheint das nicht zu
gelten. Der Eigentümer prozessiert, versucht einfach das Nutzungskonzept an den
eigentlich „illegalen“ Bau anzupassen, was er natürlich auch juristisch
durchzusetzen versucht usw. usf. Aber damit scheinen unsere Freunde von der CDU
keine Probleme zu haben, denn ihre Grundsympathien gelten der Wahrung des
Eigentums und der Rechte des Eigentümers. Dies wurde noch einmal in dem bereits
erwähnten Gespräch mit Andy Grote deutlich. Als wir noch einmal unsere Idee
vorstellten, das Haus den Billstedtern als Ort der
Begegnung oder Bürgerhaus zur Verfügung zu stellen, wurde ich wütend von dem
Vertreter der CDU mit den Worten attackiert. „Am liebsten würden sie doch
enteignen, Herr Böhm“. Von Enteignung hatte ich da gar nicht gesprochen,
sondern unsere Ideen gehen in die Richtung über ein Gutachten den Wert des
Rohbaus zu bestimmen, um dann über einen Verkauf an die Stadt zu verhandeln.
Die Idee mit der Enteignung finden wir in der Endkonsequenz allerdings nicht
schlecht. Aber Enteignung mag die CDU überhaupt nicht, leerstehende Häuser
schon eher. Nun könnten wir die CDU Billstedt bitten, sich einmal mit der
Geschichte ihrer Partei zu beschäftigen. Da wäre das Ahlener
Wirtschaftsprogramm der CDU zu empfehlen, in dem Enteignung bei entsprechenden
Voraussetzungen befürwortet wird, aber wir wollen die CDU Billstedt nicht
überfordern.
Da sich
unsere CDU immer mal wieder auf das Grundgesetz beruft, scheint eher der
Hinweis sinnvoll, dass dieses Gesetz nicht mit einem Kochbuch zu vergleichen
ist, aus dem man sich sein Lieblingsgerichte heraus sucht und den Rest
ignoriert. Nein liebe CDU. Beim GG kann man sich nicht die Artikel
herausfiltern, die man gerne? hat und die, die einem nicht ins ideologische
Korsett passen, einfach vergessen. Also für die CDU Kontakt zu Artikel 14 und
15 Grundgesetz:
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht
werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein
Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle
der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung
ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der
Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle
der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Art 15
Grund und Boden, Naturschätze und
Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz,
das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere
Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt
Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Die
CDU will Ordnung und Sauberkeit und in diesem Fall wollen wir das auch. Ansonsten
wollte sie wohl ein wenig Aufmerksamkeit! Nun sollten sich wieder die Menschen
um den „Schandfleck“ kümmern, die an den Kern des Problems ran wollen.
Kein Leerstand in Hamburg Billstedt
und anderswo!
Uwe Böhm
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