Donnerstag, 21. Mai 2015


Gelungener Versuch der CDU sich dem Volksempfinden zu nähern oder doch nicht!

Manche Billstedter hatten da ja ihre Zweifel, aber es gibt sie noch die CDU in Billstedt und sie äußert sich sogar.

In einem Antrag vom 31.03.2015, den sie in den RA – Billstedt eingebracht hat, verlangt sie vom Eigentümer des Komplexes Möllner Landstraße/ Ecke Letternkamp (Rohbau für eine geplante Spielhalle) auf dem Gelände für Ordnung zu sorgen und die Verletzungsgefahr für spielende Kinder zu beseitigen. Ein berechtigtes Anliegen, das nach unserer Kenntnis von allen im RA – Billstedt vertretenen Parteien unterstützt wurde.

Es folgte ein Artikel auf Seite eins im Wochenblatt!


Manchmal lohnt es sich allerdings Volksweisheiten ins Denken einzubringen. „Hinter die schönsten Fassaden möchte man nicht blicken“. Und genau da sehen wir das Problem! Natürlich ist der momentane Zustand auf dem Gelände ein Schandfleck, aber es bleibt ein Schandfleck, auch wenn dort aufgeräumt wird, was dringend getan werden muss.

Dort steht ein Haus leer und es wird weiter vor sich hin rotten. In einem Fachgespräch unter der Regie von dem Bezirksamtsleiter Andy Grote wurde noch einmal bestätigt, dass der Bauherr Vorgaben der Baugenehmigung verletzt hat. Oder um es anders zu formulieren. „Der Bauherr hat gebaut, wie er Bock hatte“. Nun weiß jeder von uns, was uns bei den kleinsten Verfehlungen blühen kann und wie schnell man sich dann im Dschungel von Bußgeldern und diversen Ordnungsmaßnahmen verfangen kann, die dann meistens rigoros durchgezogen werden. Für Eigentümer in einer bestimmten Größenordnung scheint das nicht zu gelten. Der Eigentümer prozessiert, versucht einfach das Nutzungskonzept an den eigentlich „illegalen“ Bau anzupassen, was er natürlich auch juristisch durchzusetzen versucht usw. usf. Aber damit scheinen unsere Freunde von der CDU keine Probleme zu haben, denn ihre Grundsympathien gelten der Wahrung des Eigentums und der Rechte des Eigentümers. Dies wurde noch einmal in dem bereits erwähnten Gespräch mit Andy Grote deutlich. Als wir noch einmal unsere Idee vorstellten, das Haus den Billstedtern als Ort der Begegnung oder Bürgerhaus zur Verfügung zu stellen, wurde ich wütend von dem Vertreter der CDU mit den Worten attackiert. „Am liebsten würden sie doch enteignen, Herr Böhm“. Von Enteignung hatte ich da gar nicht gesprochen, sondern unsere Ideen gehen in die Richtung über ein Gutachten den Wert des Rohbaus zu bestimmen, um dann über einen Verkauf an die Stadt zu verhandeln. Die Idee mit der Enteignung finden wir in der Endkonsequenz allerdings nicht schlecht. Aber Enteignung mag die CDU überhaupt nicht, leerstehende Häuser schon eher. Nun könnten wir die CDU Billstedt bitten, sich einmal mit der Geschichte ihrer Partei zu beschäftigen. Da wäre das Ahlener Wirtschaftsprogramm der CDU zu empfehlen, in dem Enteignung bei entsprechenden Voraussetzungen befürwortet wird, aber wir wollen die CDU Billstedt nicht überfordern.

Da sich unsere CDU immer mal wieder auf das Grundgesetz beruft, scheint eher der Hinweis sinnvoll, dass dieses Gesetz nicht mit einem Kochbuch zu vergleichen ist, aus dem man sich sein Lieblingsgerichte heraus sucht und den Rest ignoriert. Nein liebe CDU. Beim GG kann man sich nicht die Artikel herausfiltern, die man gerne? hat und die, die einem nicht ins ideologische Korsett passen, einfach vergessen. Also für die CDU Kontakt zu Artikel 14 und 15 Grundgesetz:

 Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.


Die CDU will Ordnung und Sauberkeit und in diesem Fall wollen wir das auch. Ansonsten wollte sie wohl ein wenig Aufmerksamkeit! Nun sollten sich wieder die Menschen um den „Schandfleck“ kümmern, die an den Kern des Problems ran wollen.


Kein Leerstand in Hamburg Billstedt und anderswo!

Uwe Böhm

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