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Donnerstag, 23. Mai 2013

Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern neues Bett für ihr Kind zahlen


Welche Möbel stehen Hartz-IV-Empängern zu und welche nicht? Eine alleinerziehende Mutter hatte geklagt, weil das Jobcenter ihr kein neues Bett für das Kind bezahlen wollte - das alte Gitterbett war einfach zu klein geworden. Das Bundessozialgericht hat nun im Sinne der Mutter entschieden.

Lampedusa in Hamburg


Während sich die Stadtverantwortlichen seit Wochen wegducken, und die Gruppe der 300 Kriegsflüchtlinge aus Libyen auf der Straße lebt, wurde am Wochenende eine Dauermahnwache mit Zelten auf einer ungenutzten, Gras bewachsenen Freifläche zwischen Konrad-Adenauer Allee und Kurt-Schumacher Allee angemeldet. Das Bezirksamt Hamburg Mitte lehnte den Antrag ab. Es gelte das Gras zu schützen, auf Grünflächen würde keine Genehmigung erteilt. Nachdem Sprecher der Flüchtlingsgruppe letzte Woche auf ihrer Pressekonferenz schon gesagt hatten, dass sogar Hunde besser geschützt werden und Obdach bekommen, bringt die Hamburger Behörde jetzt sogar Gras ein.

Freitag, 4. Januar 2013

Zu viel Verbrauch: Schadensersatz


Ein vom Verkaufsprospekt abweichender Kraftstoffverbrauch hat schon so manchen Autokäufer auf die Palme gebracht. Detmolder Richter sorgten jetzt dafür, dass einem Detmolder BMW-Käufer Gerechtigkeit widerfuhr und folgten dessen Antrag auf Minderung des Kaufpreises. In seinem Urteil vom 14. November 2012 wurde dem Mann vom Landgericht Detmold ein entsprechender Anspruch zuerkannt, da das Fahrzeug wegen eines gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt erhöhten Kraftstoffverbrauchs mangelhaft sei.

Sonntag, 23. Dezember 2012

Der große Irrtum


Denke ich an Billstedt, denke ich an Kriminalität! Dieser Ausspruch ist mittlerweile so veraltet, dass er so nicht mehr stehen bleiben darf. Dass in Billstedt aber überhaupt keine Vergehen mehr stattfinden, wäre allerdings auch übertrieben. Man darf auf die nächste Kriminalstatistik gespannt sein.

Montag, 10. Dezember 2012

Den Christbaum sicher nach Hause bringen


Millionen Christbäume werden in diesen Tagen verkauft, und die meisten werden irgendwie auf dem Auto oder darin transportiert. Wer das macht, sollte einige Regeln beachten. Denn das bloße Anbinden am Dach ist gefährlich und kann ein Verstoß gegen die Ladungssicherungs-Vorschriften sein. Kommt der Baum nämlich beim Anfahren, Bremsen oder in der Kurve ins Rutschen, kann er zu einer erheblichen Unfallgefahr werden. Als Folge sind Geldbußen sowie Punkte in Flensburg möglich.

Sonntag, 25. November 2012

Strompreiserhöhungen: Vattenfall informiert zu spät


Vattenfall hat seine Kunden offenbar zu spät über die zum Jahreswechsel anstehende Preiserhöhung informiert. Bis Montag, 19. November, musste das Schreiben im Briefkasten sein. Die Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg frohlocken: Bei verspäteter Mitteilung wird die Preiserhöhung nicht wirk­sam. Bei Vattenfall-Kunden mit Sondertarif ist das klar. Bei Grundversorgungskunden allerdings bleiben Zweifel. test.de erklärt, wie sich Stromkunden am besten verhalten.


Donnerstag, 22. November 2012

Schwerbehinderte können besonderen Kündigungsschutz verwirken


Schwerbehinderte Menschen haben laut „Süddeutsche“ auf dem Arbeitsmarkt große Nachteile. Deshalb genießen sie bei einer Kündigung besonderen Schutz. Allerdings können Betroffene diesen Schutz auch verwirken.

Freitag, 16. November 2012

Deutsche Kreditwirtschaft setzt BGH-Urteile zu P-Konten um


Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die beiden am 13. November gesprochenen BGH-Urteile zur Kontoführungsgebühr bei Pfändungsschutzkonten (P-Konten) umsetzen und bei der Gestaltung ihrer Entgeltmodelle beachten. Allerdings verweist die Deutsche Kreditwirtschaft darauf, dass mit den heutigen Urteilen des BGH eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten von P-Konten nicht mehr möglich ist. Die Institute werden nun dazu gezwungen, den Mehraufwand, der mit der Führung von P-Konten verbunden ist, auf die Gesamtheit der Kunden umzulegen.

Montag, 12. November 2012

Handy-Flatrate: Urteil bremst Telefonanbieter


Ein Urteil, das Telefonfirmen kaum schmecken wird: Wenn Handyverträge mit Flatrate zu Recht vorzeitig gekündigt werden, darf der Anbieter für die Restlaufzeit zwar Schadensersatz verlangen, aber nicht das volle Entgelt. Vielmehr muss er sich 50 Prozent als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Das hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.