Welche Möbel stehen Hartz-IV-Empängern zu und welche nicht?
Eine alleinerziehende Mutter hatte geklagt, weil das Jobcenter ihr kein neues
Bett für das Kind bezahlen wollte - das alte Gitterbett war einfach zu klein
geworden. Das Bundessozialgericht hat nun im Sinne der Mutter entschieden.
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Donnerstag, 23. Mai 2013
Lampedusa in Hamburg
Während sich die Stadtverantwortlichen seit Wochen
wegducken, und die Gruppe der 300 Kriegsflüchtlinge aus Libyen auf der Straße
lebt, wurde am Wochenende eine Dauermahnwache mit Zelten auf einer ungenutzten,
Gras bewachsenen Freifläche zwischen Konrad-Adenauer Allee und Kurt-Schumacher
Allee angemeldet. Das Bezirksamt Hamburg Mitte lehnte den Antrag ab. Es gelte
das Gras zu schützen, auf Grünflächen würde keine Genehmigung erteilt. Nachdem
Sprecher der Flüchtlingsgruppe letzte Woche auf ihrer Pressekonferenz schon
gesagt hatten, dass sogar Hunde besser geschützt werden und Obdach bekommen,
bringt die Hamburger Behörde jetzt sogar Gras ein.
Freitag, 4. Januar 2013
Zu viel Verbrauch: Schadensersatz
Ein vom Verkaufsprospekt abweichender Kraftstoffverbrauch
hat schon so manchen Autokäufer auf die Palme gebracht. Detmolder Richter
sorgten jetzt dafür, dass einem Detmolder BMW-Käufer Gerechtigkeit widerfuhr
und folgten dessen Antrag auf Minderung des Kaufpreises. In seinem Urteil vom
14. November 2012 wurde dem Mann vom Landgericht Detmold ein entsprechender
Anspruch zuerkannt, da das Fahrzeug wegen eines gegenüber den Angaben im
Verkaufsprospekt erhöhten Kraftstoffverbrauchs mangelhaft sei.
Sonntag, 23. Dezember 2012
Der große Irrtum
Denke ich an Billstedt, denke ich an Kriminalität! Dieser
Ausspruch ist mittlerweile so veraltet, dass er so nicht mehr stehen bleiben
darf. Dass in Billstedt aber überhaupt keine Vergehen mehr stattfinden, wäre
allerdings auch übertrieben. Man darf auf die nächste
Kriminalstatistik gespannt sein.
Montag, 10. Dezember 2012
Den Christbaum sicher nach Hause bringen
Millionen Christbäume werden in diesen Tagen verkauft, und
die meisten werden irgendwie auf dem Auto oder darin transportiert. Wer das
macht, sollte einige Regeln beachten. Denn das bloße Anbinden am Dach ist
gefährlich und kann ein Verstoß gegen die Ladungssicherungs-Vorschriften sein.
Kommt der Baum nämlich beim Anfahren, Bremsen oder in der Kurve ins Rutschen,
kann er zu einer erheblichen Unfallgefahr werden. Als Folge sind Geldbußen sowie
Punkte in Flensburg möglich.
Sonntag, 25. November 2012
Strompreiserhöhungen: Vattenfall informiert zu spät
Vattenfall hat seine
Kunden offenbar zu spät über die zum Jahreswechsel anstehende Preiserhöhung
informiert. Bis Montag, 19. November, musste das Schreiben im Briefkasten sein.
Die Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg frohlocken: Bei verspäteter
Mitteilung wird die Preiserhöhung nicht wirksam. Bei Vattenfall-Kunden mit
Sondertarif ist das klar. Bei Grundversorgungskunden allerdings bleiben
Zweifel. test.de erklärt, wie sich Stromkunden am besten verhalten.
Donnerstag, 22. November 2012
Schwerbehinderte können besonderen Kündigungsschutz verwirken
Schwerbehinderte Menschen
haben laut „Süddeutsche“ auf dem Arbeitsmarkt große Nachteile. Deshalb genießen
sie bei einer Kündigung besonderen Schutz. Allerdings können Betroffene diesen
Schutz auch verwirken.
Freitag, 16. November 2012
Deutsche Kreditwirtschaft setzt BGH-Urteile zu P-Konten um
Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die beiden am 13. November gesprochenen BGH-Urteile zur Kontoführungsgebühr bei Pfändungsschutzkonten (P-Konten)
umsetzen und bei der Gestaltung ihrer Entgeltmodelle beachten. Allerdings
verweist die Deutsche Kreditwirtschaft darauf, dass mit den heutigen Urteilen
des BGH eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten von P-Konten nicht
mehr möglich ist. Die Institute werden nun dazu gezwungen, den Mehraufwand, der
mit der Führung von P-Konten verbunden ist, auf die Gesamtheit der Kunden
umzulegen.
Montag, 12. November 2012
Handy-Flatrate: Urteil bremst Telefonanbieter
Ein Urteil, das Telefonfirmen kaum schmecken wird: Wenn
Handyverträge mit Flatrate zu Recht vorzeitig gekündigt werden, darf der
Anbieter für die Restlaufzeit zwar Schadensersatz verlangen, aber nicht das
volle Entgelt. Vielmehr muss er sich 50 Prozent als ersparte Aufwendungen
anrechnen lassen. Das hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
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